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Fahrradparkhaus in Konstanz ? OB Uli Burchardt schwenkt um

Ein Blick ins Gesetz hilft meistens Sachverhalte auch sachlich zu klären: in § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) dem Gesetz also, welches das Handeln, der 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg regelt sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene definiert.

Das Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger, über eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde abstimmen zu lassen. Es muss von einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzahl an Wahlberechtigten (in Konstanz wären das 4700 Bürger/innen) unterschrieben werden, um das Ziel, einen Bürgerentscheid herbeiführen zu erreichen. Kurz gesagt: Das Bürgerbegehren ist das Verfahren, mit dem Bürger eine Abstimmung verlangen, um die direkte Demokratie anstelle der repräsentativen Demokratie umzusetzen.

Ein Bürgerentscheid dagegen findet statt, wenn der Gemeinderat selbst dies beschließt (Ratsreferendum). Dafür ist die hohe Hürde von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder (in Konstanz 40 Gemeinderäte und der OB, also 41 Personen) notwendig und eine verbindliche Entscheidung. Entgegen allen bislang gebetsmühlenhaft vorgetragenen Argumente (Sachzwängen oder Irrsinn?) hat heute nun auch die Stadtspitze angekündigt, sich dem Votum der Bürger/innen stellen zu wollen. Am kommenden Dienstag wird darüber diskutiert und beschlossen.

Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 16.00 Uhr im Ratssaal, Hussenstr. 13-15, 78462 Konstanz. u-kn wird berichten.


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