Wie frei ist Wissenschaft, wenn Arbeitsgerichte entscheiden?

Pressemitteilung Nr. 2 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall

 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht anhängig – Fokus auf strukturelle Wirkung von Verfahren

Berlin/Karlsruhe, 15.1.2026.

Im arbeitsrechtlichen Verfahren um die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot ist derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt damit weiterhin nicht vor. Prof. Dr. Guérot wird in dem Verfahren durch die Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall vertreten.

Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf, die über den individuellen arbeitsrechtlichen Streit hinausgehen. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrechtlichen Loyalitätspflichten, wissenschaftlicher Freiheit und öffentlicher Kritik. Diese Fragen betreffen nicht nur einzelne Personen, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Arbeit in institutionellen Kontexten.

Der Fall macht sichtbar, welche Wirkung arbeitsrechtliche Verfahren entfalten können, wenn komplexe fachliche Bewertungen ohne externe wissenschaftliche Einordnung vorgenommen werden und formale Maßstäbe gegenüber inhaltlichen Fragen in den Vordergrund treten. Solche Verfahren haben Signalwirkung, insbesondere für Wissenschaftler, die öffentlich forschen, publizieren oder kontroverse Positionen vertreten.

„Mir geht es nicht um die öffentliche Bewertung einzelner Gerichtsentscheidungen“, betont Prof. Dr. Ulrike Guérot. „Mich interessiert die grundsätzliche Frage, wie frei Wissenschaft in institutionellen Strukturen tatsächlich ist und welche Wirkungen arbeitsrechtliche Verfahren auf kritisches Denken und öffentliche Debatten haben.“

Auch aus juristischer Sicht wird der Fall nicht als rein individueller Konflikt verstanden. Rechtsanwalt Christian auf der Heiden erklärt:

„Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wirft der Fall Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Es geht um die strukturelle Wirkung arbeitsrechtlicher Verfahren auf Wissenschaft und öffentliche Kritik. Genau diese Einordnung halten wir für wichtig.“

Der Rechtsweg ist nicht ausgeschöpft. Die Beteiligten setzen weiterhin auf eine sachliche und rechtsstaatliche Klärung. Die begleitende Kommunikation zielt nicht auf Eskalation oder Personalisierung, sondern auf eine nüchterne Einordnung der grundsätzlichen Fragen, die der Fall aufwirft.

Angesagt


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