von Claus-Dieter Hirt

Es ist eine späte, aber glückliche Folge der Einigungskriege und der beiden Weltkriege, dass nationaler Minderheiten in Deutschland durch Bund und Land besonderen Schutz und Förderung genießen. Dies galt im Übrigen auch, bezüglich des sorbischen Volkes, für die DDR. Maßgeblich ist vor allem, dass die Förderung nationaler Minderheiten sich nicht nur auf sprachliche und kulturelle Projekte, sondern eben auch auf deren politische Repräsentanz bezieht. Teil 7 unserer Serie Europa: Einheit in Vielfalt- Vielfalt in Einheit sei der Ausgestaltung dieser Rechte vorgesehen:
Herzkammer der deutschen Legislative ist der Bundestag, der zusammen mit dem Bundesrat formal die Gesetze beschließt und damit die rechtliche Grundlage für das Handeln der Bundesrepublik Deutschland als Staat bildet. Und es sind die Parteien, die eben in diesem Bundestag, die eine oder andere Mehrheit bilden, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen und damit das Wesen der indirekten Wahl des wichtigsten Akteurs in diesem Land kennzeichnen. Die Erfahrung der Parlamentszersplitterung der Weimarer Republik war entscheidend dafür eine 5 % Klausel einzuführen. Wie jeder Staatsrechtler aber weiß, gibt es eine Ausnahme: schafft eine Partei, die 5 % Hürde nicht, dafür aber mindestens 3 Direktmandate kommt sie auch (mit der Anzahl der Sitze entsprechend den erreichten Prozenten) in den Bundestag.
Gleichwohl gibt es eine dritte Regelung, die seit zwei Wahlperioden auf Bundesebene von Relevanz ist: Im Bundeswahlgesetz ist festgelegt, dass es für nationale Minderheiten in Deutschland genügt, wenn sie 1% der Stimmen erhalten. In Deutschland gibt es vier durch den deutschen Bundestag und Bundesrat gesetzlich anerkannte nationale Minderheiten: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk.
Nach mehr als 60 Jahren zog 2021 erstmals wieder ein Mitglied einer solchen nationalen Minderheit, ein Vertreter der dänischen Minderheit, des Südschleswigschen Wählerverbandes SSW Landesverband
in den Deutschen Bundestag ein: Ein gelungenes Beispiel der Integration von Minderheiten und europäischer Praxis.
Weitere Informationen bietet die sehr übersichtliche Homepage des Bundesministerium des Innern:









