Von Dorothea Wuttke

Um dieser Frage etwas näher zu kommen, möchte ich das Beispiel von Frau Fuchs in Erinnerung rufen. Jeanette Fuchs war Bürgermeisterin in Todtmoos. Sie war mit der Besoldungsgruppe A14 (5497,69Euro Einstiegsgehalt) eingruppiert, ihr Nachfolger mit A15 (6329,31Euro Einstiegsgehalt), also eine Differenz von 831,62 Euro monatlich, obwohl die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Stelle gleich waren. Frau Fuchs klagte beim Verwaltungsgericht Freiburg mit der Forderung nach gleicher Bezahlung im Vergleich zu ihren männlichen Vorgängern und Nachfolgern.
Und sie bekam Recht. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Gemeinde zur Nachzahlung von ca. 36500 Euro Schadensersatz plus einer Entschädigung von 7000 Euro aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (staatsanzeiger.de)
Was ist das AGG?
Das AGG soll sicherstellen, dass niemand aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt oder diskriminiert wird. Dennoch sind es oft vergleichbare Fälle- wie z.B. Bürgermeisterinnen – wo Frauen systematisch schlechter bezahlt werden als Männer. Natürlich kann das Gehalt variieren. Denn on top auf das Grundgehalt kommen oft noch Einnahmen und Zuschläge, monatliche Aufwandsentschädigung, Nebentätigkeiten durch Vorträge und Aufsichtsratsfunktionen. Das hängt natürlich von den jeweiligen Personen ab, wobei auch hier oft so ist, dass männliche Kollegen sichtbarer als Frauen sind. Dafür gibt es besonders bei Frauen oft persönliche Gründe z.B. wie Kinderbetreuung, Pflege, Teilzeit usw.
Laut Gender-Pay-Gap verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 2,7% weniger beim Grundgehalt-und 6,1%weniger bei Bonuszahlungen (leibnitz-gemeinschaft.de).
Der Gender Pay Gap (Geschlechter-Lohnlücke) bezeichnet den Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern und ist ein Maß
für die Einkommensgleichheit zwischen den Geschlechtern.
Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt 2024 bei 16 %, d.h. dass Frauen im Durchschnitt 16 % weniger pro Stunde verdienten.
Der bereinigte Gender Pay Gap (berücksichtigt strukturelle Unterschiede wie Teilzeitbeschäftigung oder Berufswahl) liegt bei 6 %.
Der Gender Care Gap (unbezahlte Sorgearbeit wie Haushalt, Pflege, Kinderbetreuung) lag 2022 bei 44,3 %.
Im Vergleich mit der EU lag Deutschland 2023 bei 12 %, 2024 ein Rückgang um 2% und nun bei 14%!
Welche Gesetze spielen eigentlich bei der Gleichbehandlungsfrage noch eine Rolle?
Das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil von 2/2022: Arbeitgeber dürfen gleiche Arbeit nicht unterschiedlich entlohnen, nur weil Männer anders verhandeln. Arbeitgeber müssen vermutete Diskriminierungen durch objektive Kriterien wie Qualifikation oder Berufserfahren glaubhaft entkräften.
Das Entgelttransparenzgesetz (§3 EntgTranspG): Arbeitgeber müssen Gehaltsunterschiede bei gleicher Tätigkeit auf objektive, überprüfbare Kriterien stützen.
Also meiner Meinung gibt es genug rechtliche Grundlagen, aber warum gibt es dennoch bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit solche Unterschiede, obwohl EU und Bundesrecht es eindeutig anders regeln?
Bei dem globalen Gender Gap 2024 Ranking liegt Deutschland mit 81% auf Platz 7 hinter Island, Finnland, Norwegen, Neuseeland, Schweden und Nicaragua.
Mein Fazit: Das muss noch besser werden! Tipp: Öfters mal ins Gesetz schauen und Mut haben, sich zu wehren!
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