oder
wie unsere Verfassung Stück für Stück aufgeweicht wird
von Claus-Dieter Hirt

Die „Gewaltenteilung“ der westlichen Demokratien geht im Wesentlichen auf die Lehren des englischen Arztes und Philosophen John Locke (1632 – 1704) und den französischen Staatsphilosophen Charles-Louis Montesquieu (1689 – 1755) zurück und schreibt fest, dass die Staatsgewalt zwischen der Legislative, der Exekutive und der Judikative aufgeteilt wird. „Checks and balances“ zur gegenseitigen Kontrolle von Verfassungsorganen, um ein Machtgleichgewicht zu gewährleisten und Missbrauch vorzubeugen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes schrieben dies 1949 in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes fest. Gleichwohl ist das Prinzip der Gewaltenteilung nicht stringent: So sind Gemeinderat und Kreistag, obwohl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und obgleich sie Recht setzen, in dem sie Bebauungspläne und Abgabensatzungen (auch die Verpackungssteuer) verabschieden, offiziell kein Parlament, sondern Verwaltungsorgan (§§ 18 Landkreisordnung bzw. 23 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg). Ganze Bibliotheken sind dem Thema Gewaltenteilung und deren Verschränkungen gewidmet.
Ausfluss der Gewaltenteilung ist auch das Neutralitätsgebot, welches wesentliche Säule für die Funktionalität und Effektivität der deutschen Verwaltungen ist und letztendlich mit die Meinungsfreiheit garantiert. Für die Beamtinnen und Beamten wurde im Beamtenstatusgesetz sogar ausdrücklich festgeschrieben, dass sie dem ganzen Volk, nicht einer Partei dienen und, man beachte, diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit oder aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. (§ 33 Beamtenstatusgesetz). Die Bundesrepublik Deutschland ist damit gut gefahren.
Der Zeitgeist aber sieht dies anders. Teile der Exekutive streben nach legislativem Einfluss und wollen die Grenze zwischen der eigenen Funktion und der der gewählten Organe aufweichen.
So fühlte sich der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in den USA, Andreas Michaelis (gemäß Wikipedia Eintrag ist Michaelis, Mitglied der Partei, Bündnis 90/Die Grünen) dazu berufen, noch vor der Vereidigung des vom amerikanischen Volk wiedergewählten US-Präsidenten Donald Trump vor dessen Politik zu warnen. Neutralität im Sinne von Bismarck sieht anders aus.
In Konstanz sieht sich das Stadttheater offensichtlich als politischer Akteur und stellt am 20.07. in der Spiegelhalle zur Diskussion, ob das Theater für eine Sache Partei ergreifen soll…! Wohlverstanden, wir sprechen hier nicht von einer Diskussion über den Inhalt der Spielzeit und deren Produktionen. Das Theater, eine 100-prozentige Kultureinrichtung der Stadt Konstanz, geleitet von einer städtischen Mitarbeiterin, stellt sich selbst Cora Publikum die Frage, ob es künftig für eine Sache Partei ergreifen solle. Dabei könnte es um gesellschaftspolitische und/oder politische Themata ebenso wie um Pointierungen zu möglichen Schließungen von Spielstätten handeln. Wie wird das Theater antworten?
Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg unterbindet ausdrücklich, dass Beamte und leitende Angestellte in der Kommune, in der sie angestellt sind, im Gemeinderat tätig sein können. Deren Grundrecht der Meinungsfreiheit soll als Staatsbürger, nicht als Amtsträger wahrgenommen werden. Das STADT- Theater Konstanz versucht diese Grenze zu überwinden. Möglich ist dies nur, weil der zuständige Vorgesetzte, der Kulturdezernent, schweigt.









