
Das auf dem Konstanzer Benediktinerplatz gelegene Landratsamt wirkt rein äußerlich wenig einladend und gleicht vom Baukörper, seiner Einzäunung und den Fahnenmasten eher einer Festungsanlage als einer modernen Verwaltungszentrale. Doch was macht eigentlich ein Landrat und was der Kreistag?
Das Amt selbst ist bemüht, seine Aufgaben bürgerfreundlich in der Lokalpresse zu präsentieren, bleibt aber vielen ein inhaltlicher Fremdkörper. Der Namen des Landrates selbst ist den meisten nicht präsent. Dies hängt damit zusammen, dass der Landrat in Baden-Württemberg, als einzigem Bundesland, nicht vom Volk gewählt wird, sondern ein Verwaltungsbeamter auf Zeit ist, der indirekt durch die (vom Volk gewählten) Mitglieder des Kreistages ernannt wird. Und dies auf satte 8 (!) Jahre (eine Zeitperiode die nur die süddeutschen Staaten kennen). Deren Kreistagssitzungen moderiert der Landrat sodann, ohne aber selbst ein Stimmrecht zu haben (weil eben nicht vom Souverän gewählt). Zugleich leitet und repräsentiert er das Landratsamt in seiner Zwitter – und Doppelfunktion als zugleich Staatsbehörde und kommunale Kreisbehörde.
Aber auch die vom Volk gewählten Kreisräte und Kreisrätinnen sind, abgesehen von den zahlreichen vertretenden Bürgermeistern des Kreises, ebenso wenig bekannt. Wie so oft im Leben führt erst Betroffenheit ggfls. zu näherem Kontakt zur Behörde Landratsamt und zum politischen Organ dem Kreistag, dem unbekannten Wesen: Man braucht einen Führerschein, es geht um Schulsozialarbeit oder um Jugendhilfe in einer Kinder – und Jugendlichen gefährdenden Lebenssituation, um nur Beispiele zu nennen. Komplex und nicht immer nachvollziehbar sind Zuständigkeiten und etwaige Ermessensspielräume oder politische Entscheidungen eben des Kreistages. Zu kompliziert ist das Gebilde der Rechtsgrundlagen von Gesetzen, Satzungen und Rechtsverordnungen, von weisungsfreien Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Wer außerhalb der Verwaltung (und leider auch innerhalb des Kreistages) kann schon definieren, was eigentlich „Kreisumlage“ bedeutet und was es für Konsequenzen hat, wenn die Verschuldung im Verhältnis zur Bilanzsumme des Landkreises über dem Durchschnitt des Landes liegt?!
Der Unterzeichner kann sich nicht daran erinnern, dass in den letzten zehn Jahren seiner Tätigkeit als Kreisrat das Instrument der namentlichen Abstimmung und damit der Transparenz von Entscheidungen auch nur ein einziges Mal eingesetzt wurde, obgleich dies gerade bei den Entscheidungen zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern und den damit verbundenen direkten und indirekten Kosten mehr als notwendig gewesen wäre und der Transparenz gedient hätte.
An der Grenze zu Durchschaubarkeit auch sind die Entscheidungen zur Krankenhausfinanzierung im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH (GLKN gGmbH):
Während die Realisierungstrategie zur Errichtung eines Klinikneubaus am Standort Nordstadt Singen von der Landratsamt Verwaltung transparent und bürgerfreundlich aufbereitet wurde, sind die nicht- öffentlich Statements zu Wirtschaftlichkeit des Medizinkonzeptes, die teilweise auch nur im Aufsichtsrat der gGmbH (und eben nicht in dem vom Volk gewählten Kreistag) beschlossen wurden, schon deutlich schwerer nachvollziehbar. Zumal nicht jedes Mitglied des Kreistages weiß, was die EBITDA bedeutet. Mit der Forderung nach mehr Klimaschutz im Landkreis Konstanz allein lassen sich Parteitage, nicht aber der Kreis rocken.
Am 09. Juni 2024 wurden in Baden-Württemberg, Gemeinderäte und Kreistage neu gewählt. Das baden-württembergische Kommunalwahl sieht mit dem System des Panaschierens und des Kumulierens eine Persönlichkeitswahl vor, die starke Charaktere fördert. Die Parteizugehörigkeit ist zweitrangig – und das ist gut so. Wie bei aktuellen bundesrepublikanischen Wahlen üblich erfolgte auch am 09. Juni ein Generationswechsel und ein Verschieben vom linken ins eher rechte politische Spektrum. Größte „Fraktion“ im Konstanzer Kreistag wurde (erneut) die der Oberbürgermeister und Bürgermeister, aufgeteilt auf die Fraktionen der CDU, FWG und SPD. Diese Profis kennen die Anreizstruktur der Verwaltung (Risiko Vermeidung/Fehler Vermeidung), verfügen über eigene professionelle Verwaltungsmitarbeiter/innen und haben anstelle des Parteibuchs das Lokalkolorit ihrer Gemeinde im Auge. Die Bürgermeister und Verwaltungschefs verfügen über einen unschätzbaren Wissensvorsprung und Erfahrung vor den Vertretern/innen der anderen Parteien (Grüne, AFD, FDP, Linke), die sich aus rein politischer und idealistischer Überzeugung im Kreistag engagieren. Und da geht es dann um Tagesordnungspunkte und Abstimmungsregularien, die in keinem Programmflyer für die Kreistagswahl aufgeführt sind: die Feststellung von Jahresabschlüssen, die Beschlussfassung zu Jahresfehlbeträgen, die Entlastung von Geschäftsführungen oder die Erhöhung von Gesellschafter zuschüssen: gewichtige, vor allem finanziell bedeutende Entscheidungen, bei der sich der eine oder andere Kreisrat am Abstimmungsverfahren altgedienter oder einfach an Fachleuten orientiert. Brisant wird die Sache dann, auch haftungsrechtlich, wenn der Kreisrat selbst in Aufsichtsratsgremien gewählt wird und diese nichtöffentlichen Sitzungen weitreichende Entscheidungen treffen müssen. Spätestens da ist jedes Parteiprogramm obsolet.
Die Zwitterfunktion des Kreistages ist in § 18 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg geregelt. Dort heißt es: Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Der Kreistag ist damit kraft Gesetzes ein politischer Zwitter: Teil der Exekutive, obgleich er Recht setzt und Satzungen und Gebühren etc. erlässt. Eine Grundsäule der Staatstheorien von Locke und Montesquieu, das Prinzip der Gewaltenteilung, ist auf Kreisebene aufgehoben, der Kreistag kein rein legislativ Organ. Dies war Grund dafür, dass die grüne Partei über Jahrzehnte die reine Lehre vertrat, dass Bürgermeister/innen nicht im Kreistag vertreten sein sollten. Fast 15 Jahre Regentschaft von Winfried Kretschmann ließen den Erkenntnisgewinn reifen, dass, wie oben geschildert, die erfahrenen Vertreter der Kommunen eben doch in ihrem jeweiligen Kreis vertreten sein sollten. Im Landkreis Konstanz trifft dies überdeutlich zu. 22 der 25 Bürgermeister des Kreises sind auch im Kreistag, über CDU, FWG und SPD, vertreten. Die Zwitterfunktion ist also zementiert, macht wohl auch Sinn und dürfte sich auch bei der zu erwartenden Abwahl der Grünen bei der Landtagswahl 2026 nicht ändern.
Die Arbeit des Kreistags kann über das öffentliche Bürgerinformationssystem mitverfolgt werden:
https://kreistag.lrakn.de/buergerinfo/info.asp
Claus-Dieter Hirt
Der Unterzeichner war von 2014-2024 Mitglied der GRÜNEN Kreistagsfraktion und von 2019-2024 grüner Sprecher des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages Konstanz
Foto: Thomas Michel









