Zweiter bestätigter Fall von Vogelgrippe im Landkreis Konstanz

Keine Hinweise auf erhöhte Sterblichkeit in der Wildvogelpopulation

Pressemitteilung des Landratsamtes Konstanz vom 16.12.2025

LANDKREIS KONSTANZ Im Landkreis Konstanz ist ein zweiter Fall der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) bestätigt worden. Eine am 8. Dezember 2025 auf der Mettnau in Radolfzell tot aufgefundene Möwe wurde vom Friedrich-Löffler-Institut positiv auf das Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N1 getestet.

Trotz dieses Befundes gibt es derzeit keine Hinweise auf eine erhöhte Sterblichkeit in der Wildvogelpopulation im gesamten Landkreis. Die Städte und Gemeinden im Landkreis sind seit mehreren Wochen dazu angehalten, tot aufgefundene Vögel – ausgenommen Singvögel – an das Veterinäramt weiterzuleiten. Bislang gingen nur vereinzelt Kadaver ein. Auch das laufende Wildvogelmonitoring zeigt keine Anzeichen für eine vermehrte Infektion oder Sterblichkeit.

Die aviäre Influenza ist eine Viruserkrankung, die vor allem durch die Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Hochpathogene Varianten wie H5N1 können bei Geflügel und Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit plötzlichem Tod, Apathie und Atemnot führen. Die Übertragung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminiertem Material wie Kot oder Federn. Um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren, sind besondere Schutzmaßnahmen in Geflügelhaltungen unerlässlich. Dazu gehören das Verhindern eines Kontakts zwischen Nutz- und Wildvögeln, regelmäßige Reinigung sowie Desinfektion von Stallungen und Ausrüstungen und die Vermeidung von Wildvogelfütterungen in Stallnähe.

In Baden-Württemberg wurden zuletzt wiederholt H5N1-Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Eine pauschale landesweite Aufstallung ist aus fachlicher Sicht und Gründen des Tierschutzes derzeit jedoch nicht angezeigt. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richtet sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und evtl. Rastplätze, sofern dort eine erhöhte Sterblichkeit festgestellt wird, was bislang für den Landkreis Konstanz nicht der Fall ist.

Das Landratsamt bittet Einwohnerinnen und Einwohner, tote Wildvögel – ausgenommen Singvögel – den Gemeinden zu melden, damit diese sie sicher verpackt möglichst zeitnah im Veterinäramt abgeben und der Beprobung zuführen können. Darüber hinaus wird darum gebeten, Wildvögel vor allem in der Nähe von Stallungen, in denen Geflügel gehalten wird, nicht zu füttern und einen ausreichenden Abstand zu halten. Halterinnen und Halter von Nutztieren sollten ihre Hygienemaßnahmen weiter verschärfen und Futter- sowie Wasserstellen gegen Wildvogelkontakt sichern. Auffällige Todesfälle oder verendete Vögel sind unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter 07531 800-2501 oder per E-Mail an Veterinaeramt@LRAKN.de. Weitere Informationen gibt es unter www.LRAKN.de.

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