von Claus-Dieter Hirt

Gemäß § 18 der Landkreisordnung beziehungsweise § 23 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind der Kreistag bzw. der Gemeinderat Verwaltungsorgane und damit Teil der Exekutive. Im Kurzkommentar des Boorberg Verlages zur Landkreisordnung für Baden-Württemberg heißt es hierzu: Aus der Bezeichnung „Verwaltungsorgan“ ist zu entnehmen, dass die Kreisverfassung nicht das Prinzip der Gewaltenteilung kennt. Der Kreistag ist anders als die Parlamente auf Bundes- und Landesebene kein ausschließlich legislatives Organ. Der Kreistag erfüllt vielmehr… auch exekutive Aufgaben. Gleiches gilt für den Gemeinderat.
Gleichwohl könnte der Oberbürgermeister beziehungsweise der Landrat und damit die Verwaltung nur arbeiten, wenn der Gemeinderat das Herzstück seiner Zuständigkeit verabschiedet: den Haushaltsplan.
Und hier angesichts der galoppierenden Verschuldungslage auf Ebene der Stadt wie des Landkreises Konstanz mutige Entscheidungen zu treffen und Leistungen zurückzufahren, ist die politische Aufgabe und Verantwortung, der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitglieder des Kreistages beziehungsweise der Gemeinderäte in den Kommunen des Kreis Konstanz.
Dabei macht es der Gesetzgeber so schwer an sich gar nicht, weil er die Aufgaben der Gemeinden und der Kreise, in Pflicht und Freiwillige Aufgaben unterscheidet und nur bei Letzteren sind Gemeinde- und Kreisräte letztendlich autonom in ihrer Entscheidung. Dass dies gleichwohl nicht einfach ist und das Schließen einer Einrichtung die politische Konsequenz einer Nichtwiederwahl zur Folge haben kann, sei nicht bestritten. Wann, aber wenn nicht zu Beginn einer Legislaturperiode (2025-2029) können bzw. müssen die Weichen für eine Haushaltskonsolidierung gestellt werden, damit das Regierungspräsidium in Freiburg den Haushaltsplan überhaupt genehmigt. Nirgendwo ist z.B. vorgeschrieben, dass die Stadt Konstanz ein Bodenseeforum betreibt und bezuschusst oder vier Spielstätten für ihr Theater aufrechterhält. Hierbei sind die Gewählten gut beraten, sich vor der Selbstermächtigung der Exekutive zu schützen, die das Schließen einer „ihrer“ durch öffentliche Steuergelder hoch bezuschussten Kultureinrichtungen ungefragt mit dem Untergang des Abendlandes gleichsetzt.
Und wer die Finanzlage auf Kreisebene (Konstanz) als dramatisch bezeichnet, untertreibt maßlos. Zugegeben: die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen der letzten Jahre waren und sind gewaltig. Stichwort Corona Pandemie, die ungebremste Migration, Ukraineflüchtlinge, der weit zurückhängende Ausbau der Kinderbetreuung, steigende Energiepreise und deren Folgen etc. aber dies waren auch immer willkommene Sachzwänge, um keine strukturellen Einsparungen vorzunehmen müssen. Die eigentlichen Belastungen für den Landkreis stehen nämlich nun erst an: da ist der Neubau des Berufsschulzentrum Konstanz und die Realisierungsstrategie zur Errichtung eines Klinik Neubaus am Standort “Nordstadt Singen.“ Betrugen die Schulden des Landkreis Konstanz 2023, also vor Start dieser Unternehmungen noch ca. 40 Millionen €, waren es 2024 schon doppelt so viel. 2025 sind es fast 130 €. In welche finanziellen Abgründe dies führen wird, lässt sich nur ahnen.
Marcus Tullius Cicero, einem der berühmtesten Schriftsteller und Redner des alten Roms, 106-43, v. Chr.) wird das folgende Zitat zugeschrieben.
Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrottgehen soll. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnungen zu leben.
Vielleicht sollte man auch den Mut haben, die Kulturförderung und Weiterentwicklung des Landkreises Konstanz als Kultur Landkreis zurückzufahren. Und ob die 100 Jahre alte Tante „Volkshochschule Konstanz e.V.“, deren Leistungskraft von Jahr zu Jahr abnimmt mit 28 Außenstellen, davon mehr als ein Dutzend mit persönlichem Ansprechpartner noch zeitgemäß ist, darf zumindest hinterfragt werden.
Eine Begrenzung der Neuverschuldung beziehungsweise Schuldenabbau stehen in keinem Papier, einer der im Kreistag vertretenen Fraktionen. Wen nimmt es da Wunder, dass dem Kreishaushalt für das Jahr 2025 letztendlich Mitglieder alle Fraktionen von der Linken bis zur AfD zustimmten.
Höchste Instanz für die Genehmigung der Haushaltspläne von Stadt und Kreis ist das Regierungspräsidium in Freiburg. Dies sieht zwar regelmäßig Handlungsbedarf, genehmigte aber bisher die Finanzpläne der Kommunen und des Kreises und deren jährlichen Neuverschuldungen – fragt sich wie lange noch.




